hauswirtschaftliche Versorgung
Bei der hauswirtschaftlichen Versorgung handelt es sich vor allem um folgende Aufgaben: Kochen und Zubereiten von kalten und warmen Mahlzeiten, die Reinigung der Wohnung, Geschirrspülen sowie das Wechseln und Waschen von Kleidung und Textilien oder das Beheizen der Wohnräume.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Krankenkassen nach §45 b monatlich 131,00 Euro unter anderem für hauswirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung stellen, die über einen Pflegedienst abgerechnet werden können. In den Genuss kommen alle Patienten die einen Pflegegrad haben. Ab sofort bieten wir Ihnen deshalb gerne die hauswirtschaftlichen Leistungen in diesem für Sie kostenlosen Rahmen an.
Wir rechnen direkt mit
der Krankenkasse ab.
Behandlungspflege
beinhaltet sämtliche ärztlich verordnete Tätigkeiten:
Behandlungspflege
beinhaltet sämtliche ärztlich verordnete Tätigkeiten: